Mitglied der forstwirtschaftlichen Vereinigung können im Freistaat Thüringen anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften, Waldgenossenschaften sowie kommunale und private Forstbetriebe werden. Eine freiwillige Mitgliedschaft wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung begründet und ist jährlich kündbar.
Die Finanzierung der Geschäftsstelle sowie ihrer Außenstellen wird neben der Eigenfinanzierung gegenwärtig durch Fördermittel und erzielte Bündelungsprämien der Säge- & holzverarbeitenden Industrie realisiert. Die Mitglieder zahlen eine Kostenbeteiligung von 1,00 €/ha/a sowie einer Vermarktungsgebühr von 2% des erzielten Netto-Erlöses aus dem Holzverkauf.
Vorteile einer Mitgliedschaft: